Barrierefreiheit im Netz ist kein „Nice-to-have“ mehr, sondern wird zunehmend zur gesetzlichen Verpflichtung für den privaten Sektor in Deutschland und der EU.

Der Rechtsrahmen: BFSG 2025

Deutschland verpflichtet seit Längerem öffentliche IT-Angebote zu Barrierefreiheit (Behindertengleichstellungsgesetz, BITV 2.0). Ab dem 28. Juni 2025 greift das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) als Umsetzung der EU-Richtlinie (EAA 2019/882) auch für viele private Produkte und Online-Dienste.

Technische Standards: WCAG 2.1 und EN 301 549

Die verbindliche Norm für die Umsetzung ist die harmonisierte EN 301 549, die maßgeblich auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Level AA basiert. Websites müssen demnach unter anderem folgende Kriterien erfüllen:

  • Ausreichende Farbkontraste für Texte und Bedienelemente.
  • Sinnvolle Alternativtexte für alle bildlichen Informationen.
  • Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur.
  • Strukturierte Überschriften-Hierarchien.

Warum jetzt handeln?

Die Umsetzung von Barrierefreiheit in bestehenden Systemen kann zeitaufwendig sein. Bei Verstößen drohen ab Juni 2025 Bußgelder, Abmahnungen durch Verbände oder im Extremfall die Abschaltung von Inhalten. Zudem verbessert Barrierefreiheit die SEO und die allgemeine Usability für alle Nutzer.

BITFALK Systems unterstützt dich bei der Prüfung deiner bestehenden Systeme und der Umsetzung barrierefreier Designs nach den neuesten Standards.